Der Winter ist für Wanderreiter Saure-Gurken-Zeit. Wer an den kurzen Tagen den Ritt im Dunkeln nicht vermeiden kann, sollte auf jeden Fall für eine ausreichende Beleuchtung von Pferd und Reiter sorgen. Und nicht nur im Stockfinsteren – auch bei Dämmerung werden Reiter von anderen Verkehrsteilnehmern oft nicht oder erst sehr spät erkannt. Wie Ihr Euch, Euer Pferd und andere Verkehrsteilnehmer am besten schützen könnt, lest Ihr hier.
Prinzipiell ist die Beleuchtung von Ross und Reiter nach § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Vorschrift. Demnach ist für den Einzelreiter mindestens ein weißes, nicht blendendes Licht auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen. Bei mehreren Reitern ist außerdem ein rotes Licht am Ende des Verbandes vorgeschrieben. Ausreichenden Schutz bietet jedoch nur eine „Rundum-Beleuchtung“. Denn vor allem Autofahrer, die im Verhältnis zum Reiter tiefer sitzen, haben sonst unter Umständen keine Chance, diesen rechtzeitig zu sehen. Das Angebot an Reflektoren und Leuchten für diesen Zweck ist groß, aber nicht alles davon ist auch sinnvoll.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit, empfiehlt auf Nachfrage des WanderreiterMagazins zusätzlich zu dem gesetzlich geforderten weißen Licht möglichst noch eine Stiefelleuchte am Reitstiefel oder ähnliches an der Flanke des Pferdes zu nutzen. Ideal ist natürlich eine beidseitige Beleuchtung. Bewährt haben sich Steigbügelleuchten, die unter die Bügel geschnallt werden, nach vorne weiß und nach hinten rot strahlen. Der Reiter bzw. das Pferd ist somit im Gesamtprofil für entgegenkommenden Verkehr erkennbar.
Fast schon obligatorisch sollten Reflektorenbänder bzw. reflektierende Gamaschen für die Pferdebeine sein. Diese werden frühzeitig von Autoscheinwerfern erfasst. Dabei sind breite Gamaschen den schmalen Leuchtbändern gegenüber zu bevorzugen. Weiterhin sollte das Pferd im Bereich des Schweifes, der Seiten und des Brustbereichs mit speziellen Reflektoren ausgestattet sein. Auch hier sind breite Flächen besser als schmale Streifen. Bei Leucht-, Warn- und Kenndecken ist darauf zu achten, dass Brust und Hinterhand bzw. Schweifrübe des Pferdes weitflächig abgedeckt werden.
Abschließend empfiehlt die Polizei für den Reiter das Tragen einer Leuchtweste oder -jacke.
Generell gilt also für Reiter insbesondere in den Wintermonaten der gleiche Grundsatz wie für Fußgänger und Radfahrer: Je mehr, desto sicherer